Mit dem Start-up-Stipendium push! fördert das Land Hessen frühphasige Start-ups, die ihr Geschäftsmodell ausarbeiten und ihr Unternehmen auf- und ausbauen möchten. Die Förderung richtet sich an Start-ups mit neuartigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten und deren Geschäftsmodell die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) berücksichtigt.
Bewerben kannst du dich als Start-up-Gründerin und Start-up-Gründer oder als Start-up. Voraussetzung ist, dass dein Unternehmen bereits gegründet wurde. Eine Bewerbung um das Stipendium ist in Ausnahmefällen auch möglich, wenn die formale Gründung noch nicht abgeschlossen ist. Wird das Stipendium gewährt, muss spätestens bis zum Förderantrag ein Nachweis über die Gründung vorliegen. Dein Start-up darf höchstens fünf Jahre bestehen und es muss sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Empfehlung handeln. Zudem muss dein Start-up seinen Sitz in Hessen haben oder ihn binnen drei Monaten nach Förderbeginn dort einrichten. Das push!-Stipendium kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
ACHTUNG: Falls dieselben Maßnahmen bereits durch eine andere Förderung des Landes Hessen bezuschusst werden, ist die push!-Förderung nicht mehr möglich. Ausgeschlossen von push! ist zudem, wer zugleich ein Gründerstipendium aus anderen öffentlichen Förderprogrammen erhält, z.B. aus dem EXIST-Programm.