Mit dem Start-up-Stipendium push! fördert das Land Hessen frühphasige Start-ups, die ihr Geschäftsmodell ausarbeiten und ihr Unternehmen auf- und ausbauen möchten. Die Förderung richtet sich an Start-ups mit neuartigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten und deren Geschäftsmodell die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) berücksichtigt.
Bewerben kannst du dich als Start-up-Gründer/-in oder als Start-up. Voraussetzung ist, dass dein Unternehmen bereits gegründet wurde bzw. spätestens der Nachweis mit dem Förderantrag eingereicht wird. Dein Start-up darf nicht älter als fünf Jahre sein und es muss sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Empfehlung handeln. Zudem muss dein Start-up sein Sitz in Hessen haben oder ihn binnen drei Monaten nach Förderbeginn dort einrichten. Das push!-Stipendium kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
ACHTUNG: Falls dieselben Maßnahmen bereits durch eine andere Förderung des Landes Hessen bezuschusst werden, ist die push!-Förderung nicht mehr möglich. Ausgeschlossen von push! ist zudem, wer zugleich ein Gründerstipendium aus anderen öffentlichen Förderprogrammen erhält, z.B. aus dem EXIST-Programm.