Grafik mit jubelnder Frau und Raketenicons

Was erwartet dich während der Förderung?

Dein gefördertes Vorhaben oder Projekt kann starten, wenn du den Förderbescheid von der HA Hessen Agentur erhalten hast. Den genauen Zeitraum, in dem du die Förderung verwenden willst, kannst du individuell mit der HA Hessen Agentur absprechen und beantragen. Er darf die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreiten. Ausgaben können nur innerhalb dieses Zeitraums angerechnet werden und müssen entsprechend nachgewiesen werden.

Die Mittel werden auf Abruf ausgezahlt. Der Abruf kann als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen erfolgen (Details siehe FAQs, "Wie wird die Fördersumme ausgezahlt?"). Da es sich bei dem Stipendium um eine Teilfinanzierung handelt, müssen bei der Berechnung der abzurufenden Summe immer auch eigene Mittel berücksichtigt werden (Details siehe Merkblatt, "Wie erhalte ich die Fördermittel?" und "In welchen Fällen muss eine Rückzahlung erfolgen?").

Verwendungsnachweise nach Ende der Förderung

Nach Ablauf der Förderung musst du die Ausgaben für dein Vorhaben oder Projekt belegen (Rechnungskopien, Stundennachweise etc.). Darüber hinaus musst du der HA Hessen Agentur einen Sachbericht über die Umsetzung und einen Nachweis über das Fortbestehen deines Start-ups vorlegen. Die HA Hessen Agentur stellt dafür Vorlagen zur Verfügung.

Die Fristen und Vorlagen erhältst du mit dem Förderbescheid. Der Nachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Förderzeitraums vorzulegen.