Dein gefördertes Vorhaben oder Projekt kann starten, wenn du den Förderbescheid von der HA Hessen Agentur erhalten hast. Den genauen Zeitraum, in dem du die Förderung verwenden willst, kannst du individuell mit der HA Hessen Agentur absprechen und beantragen. Er darf die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreiten. Ausgaben können nur innerhalb dieses Zeitraums angerechnet werden und müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Die Auszahlung kann komplett oder in Teilbeträgen erfolgen. In Absprache mit der HA Hessen Agentur kannst du diese nach Erhalt des Förderbescheids individuell beantragen. Nicht verausgabte Mittel musst du zurückzahlen.
Da es sich bei dem Stipendium um eine Teilfinanzierung handelt, müssen bei der Berechnung der abzurufenden Summe immer auch eigene Mittel berücksichtigt werden.
Verwendungsnachweise nach Ende der Förderung
Nach Ablauf der Förderung musst du die Ausgaben für dein Vorhaben oder Projekt belegen (Rechnungskopien, Stundennachweise etc.). Darüber hinaus musst du der HA Hessen Agentur einen Bericht über die Umsetzung und einen Nachweis über das Fortbestehen deines Start-ups vorlegen.
Die Fristen und Vorlagen erhältst du mit dem Förderbescheid. Der Nachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Förderzeitraums vorliegen.