Youtube Video: Einfach erklärt: push! - Das Stipendium für dein Start-up in Hessen | StartHub Hessen

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Auf dieser grünen Grafik ist eine Frau zu sehen, die etwas erklärt

zum Start-up-Stipendium push!

Wesentliche Informationen

Zunächst werden deine Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und formale Kriterien geprüft. Unzulässige oder unvollständige Bewerbungen erhalten von uns Hinweise zur Verbesserung. Zulässige Bewerbungen werden von Fachleuten begutachtet.

Das Auswahlverfahren erfolgt dann zweistufig:

1. Stufe – Bewerbungsphase (Vorprüfung)

Der erste Schritt ist eine Beschreibung des Projekts auf der Webseite www.push-bewerbung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster entlang vorgegebener Gliederungspunkte.

Der StartHub Hessen berät Bewerberinnen und Bewerber vor oder während des Bewerbungsverfahrens und kann nützliche Tipps und Hilfestellungen geben.

Eine Fachjury prüft die Bewerbungen in einem wettbewerblichen Auswahlprozess auf Basis der Bewertungs- und Auswahlkriterien. Pro Sitzung wird in Abhängigkeit vom verfügbaren Förderbudget eine maximale Anzahl von Bewerbungen ausgewählt, die eine Förderempfehlung erhalten.

Bewerbungen ohne Förderempfehlung scheiden aus dem Auswahlprozess aus.

Der StartHub Hessen informiert die Bewerberinnen und Bewerber über den Ausgang der Vorprüfung.

Bewerberinnen und Bewerber mit Förderempfehlung fordert der StartHub Hessen schriftlich dazu auf, einen Antrag bei der HA Hessen Agentur (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Die Antragsunterlagen dafür werden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist nur mit diesen Antragsunterlagen möglich.

2. Stufe - Antragstellung

Die Antragstellung kann nur von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgen, die in der ersten Auswahlstufe vom StartHub Hessen, eine Förderempfehlung erhalten haben.

Die Einreichung des Antrags muss innerhalb der genannten Frist erfolgen. In der Regel beträgt diese drei Wochen.

Bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen kann das Start-up-Stipendium durch die HA Hessen Agentur bewilligt und ein Zuwendungsbescheid ausgestellt werden.

Das Start-up-Stipendium push! fördert Start-ups über maximal zwölf Monate bei Maßnahmen,

  • mit denen innovative Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden,
  • die zum Auf- und Ausbau des Start-ups dienen.

In deinem Antrag auf Förderung musst du beschreiben, wofür (Pläne oder Projekte) du das Stipendium verwenden willst; es können auch mehrere sein. Das Stipendium kann für Personal- und Sachausgaben verwendet werden.

Zum Beispiel:

  • Aufbau von Vertriebskanälen
  • Gestaltung einer Marketingkampagne
  • Entwicklung neuer Produktionsstoffe
  • Umsetzung von Patentschutzverfahren
  • Sicherung von Intellectual Property
  • Ausbau von Produktionskapazitäten

Die Kalkulation der Ausgaben und die Länge des Förderzeitraums richten sich nach dem Umfang deiner geplanten Maßnahmen.

Falls du Fragen zu deiner Bewerbung hast, berät dich gerne das Team vom Start-up-Stipendium push!. Es informiert dich über die genauen Bedingungen und Formalitäten des Stipendiums.

Bewerbung

Bewerben können sich Start-ups als juristische Person und natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung.

Die Unternehmen dürfen maximal fünf Jahre alt sein und müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Kriterien kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erfüllen und ihren Sitz in Hessen haben oder spätestens bis drei Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheid in Hessen einrichten.

Eine Bewerbung um das Stipendium ist in Ausnahmefällen auch möglich, wenn die formale Gründung noch nicht abgeschlossen ist. Spätestens bis zum Förderantrag muss ein Nachweis über die Gründung vorliegen.

Mit dem Start-up-Stipendium push! fördert das Land Hessen frühphasige Start-ups bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen sowie beim Auf- und Ausbau des Unternehmens. Konkret bezuschusst werden mit push! einzelne Maßnahmen, die diesen Zwecken dienen, z. B. einzelne Entwicklungsarbeiten oder Anschaffungen.

Die Förderung richtet sich an Start-ups mit technologischen und/oder nichttechnischen Innovationen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten und deren Geschäftsmodell die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) berücksichtigt.

Das Start-up-Stipendium push! wird grundsätzlich als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es soll dir und deinem Start-up Liquidität in der Frühphase verschaffen.

Der Förderbetrag hängt von der geplanten Verwendung ab und beträgt pro Start-up maximal 40.000 Euro. Der Einsatz der Fördermittel ist im Antrag genau zu beschreiben und am Ende der Laufzeit nachzuweisen.

Das Start-up-Stipendium push! kann von jedem Start-up einmal für maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

Um dich für das Start-up-Stipendium push! zu bewerben, musst du dich zunächst registrieren. Durch die Registrierung kannst du deine Bewerbung bei Bedarf unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Nach der Registrierung füllst du ein digitales Bewerbungsformular aus und fügst am Ende dein Pitch Deck hinzu.

Bitte beachte dabei unbedingt die Bewerbungsfrist!

Jedes Start-up kann das Start-up-Stipendium push! nur einmal für maximal zwölf Monate erhalten. Wenn dein Start-up bereits durch push! gefördert wurde, kannst du dich also nicht nochmals bewerben.

War deine Bewerbung bisher jedoch nicht erfolgreich, sind weitere Bewerbungen möglich, wenn dein Start-up weiterhin grundsätzlich die Förderkriterien erfüllt (z.B. nicht älter als fünf Jahre). Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Start-up gründen, kannst du dich mit diesem Unternehmen ebenfalls erneut bewerben, auch wenn du bereits push!-Förderung für dein vorhergehendes Start-up erhalten hast.

Wenn du für ein Projekt bereits Fördermittel des Landes Hessen erhältst, kannst du dafür nicht zusätzlich das Start-up-Stipendium push! in Anspruch nehmen. Das gilt auch bei einem Gründerstipendium aus anderen öffentlichen Förderprogrammen wie z.B. EXIST.

Vor allem musst du dein Start-up und seine Unternehmensziele nachvollziehbar vorstellen.

Dann musst du erläutern, wofür genau du das Start-up-Stipendium push! einsetzen willst. Dabei muss verständlich und nachvollziehbar sein, welchen Beitrag die Förderung (bezogen auf das Vorhaben oder Projekt) bei der Entwicklung eines innovativen Geschäftsmodells beziehungsweise beim Auf- und Ausbau deines Start-ups leisten soll.

Ein wichtiger Punkt sind die Kriterien für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG). Dazu erläuterst du, welche der 17 Ziele du wie mit deinem Start-up umsetzen willst.

Je konkreter und aussagekräftiger die Beschreibungen sind, desto besser kann die Bewerbung später im Auswahlverfahren beurteilt werden.

Die Fachjury trifft ihre Förderempfehlung auf der Basis folgender Kriterien:

Geschäftsmodell (70 Prozent):

  • Beschreibung der Geschäftsidee (14 Prozent)
  • Beschreibung der Innovation (14 Prozent)
  • Darlegung der Nachhaltigkeit (14 Prozent)
  • Markt- und Wachstumspotenzial (14 Prozent)
  • Wettbewerbssituation (14 Prozent)

Unternehmen (30 Prozent):

  • geplante Geschäftsprozesse wie Produktion, Marketing und Vertrieb (10 Prozent)
  • Finanzplanung (10 Prozent)
  • Gründungsteam (10 Prozent)

Das Start-up-Stipendium push! richtet sich an hessische Start-ups. 

Wenn dein Start-up seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, kannst du dich trotzdem bewerben, wenn du deinen Unternehmenssitz innerhalb von drei Monaten nach Förderbeginn nach Hessen verlegst.

Auswahlverfahren

Als Fachtechnische Stelle unterstützt dich der StartHub Hessen bei der Bewerbung um das Start-up-Stipendium push!. Du kannst dich dort individuell beraten lassen und Unklarheiten bei Bedingungen und Formalitäten klären.

Wenn du von der Fachjury eine Förderempfehlung erhältst und vom StartHub Hessen zur Antragstellung aufgefordert worden bist, kannst du dich bei Fragen zu Beantragung, Bewilligung, Nachweisen etc. an die HA Hessen Agentur wenden, die dich als Bewilligungsbehörde individuell berät.

Eine Fachjury prüft die Bewerbungen in einem wettbewerblichen Auswahlprozess und kann eine Förderempfehlung aussprechen. Bewerbungen ohne Förderempfehlung scheiden aus dem Auswahlprozess aus.

Die Fachjury trifft ihre Auswahl auf der Basis folgender Kriterien:

Geschäftsmodell (Wertung: 70 Prozent):

  • Beschreibung der Geschäftsidee (14 Prozent)
  • Beschreibung der Innovation (14 Prozent)
  • Darlegung der Nachhaltigkeit (14 Prozent)
  • Markt- und Wachstumspotenzial (14 Prozent)
  • Wettbewerbssituation (14 Prozent)

Unternehmen (Wertung: 30 Prozent):

  • geplante Geschäftsprozesse wie Produktion, Marketing und Vertrieb (10 Prozent)
  • Finanzplanung (10 Prozent)
  • Gründungsteam (10 Prozent)

Einen Antrag für eine Förderung kann nur stellen, wer im Rahmen der Vorprüfung vom StartHub Hessen zur Antragstellung aufgefordert wird!

Ausgewählte Bewerber werden vom StartHub Hessen schriftlich dazu aufgefordert, einen Antrag bei der HA Hessen Agentur einzureichen. Die Antragsunterlagen dafür werden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist nur mit diesen Antragsunterlagen möglich.

Die Einreichung des Antrags muss innerhalb der genannten Frist erfolgen. In der Regel beträgt diese drei Wochen. Bei positiver inhaltlicher und formaler Prüfung der Antragsunterlagen kann das Start-up-Stipendium durch die HA Hessen Agentur bewilligt und ein Zuwendungsbescheid ausgestellt werden. Zuwendungen können im Rahmen der in diesem Programm verfügbaren Haushaltsmittel des Landes vergeben werden. Es können in der Reihenfolge der erreichten Wertung (siehe Bewertungs- und Auswahlkriterien) entsprechend ihres Rankings maximal so viele Projekte gefördert werden, wie Fördermittel zu Verfügung stehen.

Antrag

Förderfähig sind Start-ups als

  • juristische Person (z. B. GmbH oder UG)
  • natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung

Dein Start-up

  • darf höchstens seit fünf Jahren bestehen.
  • muss seinen Sitz in Hessen haben (oder ihn spätestens drei Monate nach dem Förderbescheid in Hessen einrichten).
  • muss die Kriterien für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU‑Empfehlung erfüllen. Das heißt: Es darf maximal 249 Mitarbeitende und 50 Euro Millionen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro haben.  
  • muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln oder ausbauen. Dazu gehören technologische und nichttechnische Innovationen, vor allem
    • Produkte
    • Dienstleistungen
    • Prozesse
    • Organisation
    • Marketing

Besonders förderwürdig ist dein Start-up, wenn es einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leistet und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt.

Eine Bewerbung um das Stipendium ist in Ausnahmefällen auch möglich, wenn die formale Gründung noch nicht abgeschlossen ist. Wird das Stipendium gewährt, muss spätestens bis zum Förderantrag ein Nachweis über die Gründung vorliegen.

Während der Förderung

Sobald du den Förderbescheid hast, kannst du dir das Start-up-Stipendium push! auf Antrag auszahlen lassen (komplett oder in Teilbeträgen). Die Vorlagen erhältst du von der HA Hessen Agentur. Bei jeder Auszahlung können frühere Ausgaben ab dem Start des Förderzeitraums und die geplanten Ausgaben in den folgenden zwei Monaten einbezogen werden.

Da es sich bei dem Stipendium um eine Teilfinanzierung handelt, müssen bei der Berechnung der abzurufenden Summe immer auch eigene Mittel berücksichtigt werden.

Das geförderte Vorhaben oder Projekt kann starten, wenn der Bescheid erteilt worden ist, und darf die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreiten. Den genauen Zeitraum, in dem du die Förderung für ab dann anfallende Ausgaben verwenden willst, kannst du individuell beantragen. Wird in dieser Zeit nicht der gesamte Betrag ausgegeben, muss die Differenz zurückgezahlt werden.

Sollte sich während des Förderzeitraums herausstellen, dass die Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden können, musst du es der HA Hessen Agentur mitteilen. Eventuell wird der Förderbescheid dann geändert.

Auch Änderungen bei der geplanten Art der Ausgaben sind in der Regel möglich, wenn sie weiterhin für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist die Förderung NICHT zurückzuzahlen.

Du musst den Förderbetrag jedoch zurückzahlen, wenn:

  • Angaben in den Bewerbungs- und Antragsunterlagen nicht der Wahrheit entsprochen haben und die Förderung deshalb zu Unrecht bewilligt wurde.
  • Du den Nachweis über die Verwendung des Stipendiums nicht einreichst.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben niedriger ausfallen als die Höhe des Stipendiums (Differenz).

Beachte: Werden die Auszahlungen nicht innerhalb von zwei Monaten verwendet, sind Zinsforderungen möglich. Das gilt auch bei Rückforderungen.

Die maximale Laufzeit des Start-up-Stipendiums push! beträgt zwölf Monate. Danach benötigt die HA Hessen Agentur einen Nachweis über die Ausgaben und einen Sachbericht.

Nach Ablauf der Förderung musst du die Ausgaben für das Vorhaben oder Projekt belegen, z.B. mit Rechnungskopien, Gehaltsnachweisen und Stundenzetteln. Darüber hinaus musst du der HA Hessen Agentur einen Bericht über die Umsetzung und einen Nachweis über das Fortbestehen des Start-ups vorlegen. Für den Verwendungsnachweis wird dir von der HA Hessen Agentur eine Vorlage zur Verfügung gestellt.

Fördermittel müssen immer wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Zu besonderen Nachweisen bei der Vergabe von Aufträgen bist du beim Start-up-Stipendium push! aber nicht verpflichtet.

Bei allen steuerlichen Fragen zum Stipendium wendest du dich am besten an dein Finanzamt oder an eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Nach der Förderung

Nach Ablauf der Förderung musst du die Ausgaben für das Vorhaben oder Projekt belegen, z. B. mit Rechnungskopien und Stundenzetteln. Darüber hinaus musst du der HA Hessen Agentur einen Bericht über die Umsetzung und einen Nachweis über das Fortbestehen des Start-ups vorlegen. Für den Verwendungsnachweis wird dir von der HA Hessen Agentur eine Vorlage zur Verfügung gestellt.

Die Fristen und Vorlagen dafür erhältst du mit dem Förderbescheid. In der Regel soll der Nachweis innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Vorhabens oder Projekts vorliegen.

Du hast Fragen oder möchtest dich individuell beraten lassen?

Das Team vom Start-up-Stipendium push! steht dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Buche gleich einen TerminÖffnet sich in einem neuen Fenster für ein persönliches Beratungsgespräch.

Bei sonstigen Fragen oder Anliegen rund um push! wende dich bitte an: info@push-bewerbung.de

Dr. Detlef Terzenbach - Kontakt push!-Stipendium

Dr. Detlef Terzenbach

Annelie Manegold - Kontakt push!-Stipendium

Annelie Manegold