Eine Grafik mit einer handelnden Person und vielen Zuhörern

Wie geht es nach der Förderempfehlung weiter?

Erhält dein Start-up in der ersten Auswahlrunde eine Förderempfehlung der Fachjury, beginnt die zweite Stufe des Bewerbungs­prozesses: die Antragstellung. Du wirst aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen und bekommst die entsprechenden Antragsunterlagen. Einen Antrag für eine Förderung kann nur stellen, wer im Rahmen der Vorprüfung nach erfolgreicher Bewerbung von der Hessen Trade & Invest GmbH (StartHub Hessen) zur Antragstellung aufgefordert wurde.

Deinen ausgefüllten Antrag samt Projektbeschreibung, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie einzelner Nachweise (z.B. Gründungsnachweis, gegebenenfalls Gehaltsnachweise, KMU-Selbstauskunft) reichst du fristgerecht bei der HA Hessen Agentur ein. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dein Ansprechpartner und steht dir bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Für deinen Verwendungszweck kannst du maximal 40.000 Euro als Zuschuss erhalten. Dabei handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung zur Deckung eines Teils der geplanten Ausgaben. Den erforderlichen Eigenanteil an deinem Vorhaben musst du in deinem Finanzierungsplan angeben.

Explizit nicht gefördert werden folgende Ausgaben:

  • Arbeiten oder Anschaffungen, die nicht dem Förderzweck dienen
  • Arbeiten oder Anschaffungen, die außerhalb des Förderzeitraums anfallen
  • Verpflichtungen, die du schon vor Erhalt des Förderbescheids eingegangen bist,
    z. B. Zahlungen für frühere Anschaffungen (außer laufende Mietzahlungen des Unternehmens)
  • Reisekosten, Bewirtungen und Repräsentationskosten
  • Schuldentilgung

Hintergrundinformationen 

Genauere Informationen zu Angaben über Finanzierung und Personalausgaben kannst du den FAQsÖffnet sich in einem neuen Fenster und dem MerkblattÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen. Dort findest du außerdem die Förderungsvoraussetzungen, die du durch entsprechende Dokumente belegen musst.